In der Bundesrepublik Deutschland ansässige Behörden, die für die Erteilung von Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr zuständig sind. Für den Warenverkehr sind dies:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesausfuhramt (BAFA)
Bundesamt für Wirtschaft (BAW) Für den Dienstleistungsverkehr:
Bundesminister für Verkehr
Bundesminister für Verkehr, Abteilung Seeverkehr
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord-West in Bremen
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord in Hamburg
Wasser- und Schiffahrtsdirektion West in Münster
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd in Mainz
Bundesamt für Wirtschaft (BAW)
Bundesausfuhramt (BAFA)
von den Landesregierungen bestimmte Behörden
Für den Kapital- und Zahlungsverkehr:
Deutsche Bundesbank und Landeszentralbanken
Bundesminister für Finanzen
Vorhergehender Fachbegriff: Zustandsraum | Nächster Fachbegriff: Zuständigkeit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|