ist eine Zuschlagsteuer zur deutschen Einkommensteuer. Der ab 01.01.1995 erhobene Solidaritätszuschlag ist eine Annexsteuer zur Einkommensteuer in Form einer Ergänzungsabgabe. Eine weitere Annexsteuer zur Einkommensteuer ist die Kirchensteuer. Sie wird von den steuerberechtigten Religionsgemeinschaften erhoben, aber von den staatlichen Finanzämtern vervvaltet.
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