auf Bestellungen dürfen nach § 268
(5) S. 2 HGB von der Position Vorräte offen abgesetzt werden, sofern ihr Ausweis nicht unter den Verbindlichkeiten erfolgt. Nach IAS/IFRS und US-GAAP ist ein offenes Absetzen von den Vorräten verboten. Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte sind grundsätzlich als kurzfristige Verbindlichkeit zu bilanzieren.
siehe Erhaltene Anzahlungen (Bilanzierung).
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