Eine Arztanordnungsklausel kann es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen geben. Dann schreibt der Versicherer vor, dass der Versicherte zumutbaren Anordnungen von Ärzten folgen muss, wenn diese zur Genesung beitragen. Dabei schreiben manche Versicherer vor, welchen Arzt der Versicherte aufzusuchen hat. Verzichtet der Berufsunfähigkeitsversicherer auf die Arztanordnungsklausel, muss man keine Verpflichtung zu Behandlungen akzeptieren, auf die der Versicherer direkt oder indirekt Einfluss nehmen kann. Der Versicherte sucht sich selbst den Arzt seines Vertrauens.
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