Eine Form des Factoring, durch die die Risiken des Außenhandels gemindert werden können. Dabei arbeiten ein Exporteur und sein Factor auf der einen und ein Importeur und sein Factor auf der anderen Seite zusammen. Die wechselseitigen Geschäftsbeziehungen sind so geregelt, dass der Factor im Land des Exporteurs sich gegenüber dem Factor des Importeurs zum Ankauf der Forderungen bei ausreichender Bonität des Abnehmers und meist auch zur Übernahme des Kreditrisikos verpflichtet. Eine entsprechende Zusage gibt der Inlands-factor seinem Klienten.
Nach erfolgter Exportlieferung verkauft der Exporteur die Forderung an seinen Factor und der verkauft sie an seinen Korrespondenten im Land des Importeurs weiter, so dass dadurch die Transaktion sowohl für den Importeur wie den Exporteur zu einem Inlandsgeschäft wird. Eine andere Möglichkeit (Importfactoring) ist es, dass ein Exporteur direkt mit einem Factor im Land des Importeurs zusammenarbeitet.
Factoring.
Vorhergehender Fachbegriff: Auslandsbonds | Nächster Fachbegriff: Auslandsfinanzierung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|