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Ausreisser

(in der   Produkthaftung) liegt vor, wenn trotz Einhaltung aller technischen, personellen und organisatorischen Anforderungen ein schadensauslösendes, fehlerhaftes Produkt in den Verkehr gelangt.

(Extremwert): Ein Minimal- oder Ma­ximalwert in einer statistischen Meßreihe, der so wesentlich kleiner oder größer als alle übrigen Beobachtungen ist, dass die Frage aufgeworfen
werden darf, ob dieser wert nicht in Irgendeiner Weise verzerrt oder verfälscht ist, also z.B. nicht die Realisierung einer zugrundeliegenden Zufallsgröße ist oder aus einer anderen Grund­gesamtheit stammt und mithin keinerlei Re­präsentanz hat. Zur Prüfung, ob ein konkreter Wert ein Ausreißer ist, wird oft der Dixonsche Ausreißertest herangezogen.

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