(engl.). Im Rahmen von Negoziationskrediten vereinbarte Ziehungsermächtigung. Die Bank des Importeurs verpflichtet sich - meist im Rahmen eines commercial letter of credit (CLC) - Tratten, die vom Exporteur auf die Importbank gezogen und von den vereinbarten Exportdokumenten begleitet werden, einzulösen. Die Bank des Exporteurs negoziiert diese dokumentären Tratten aufgrund der Bona-fide-Klausel. Ein Rückgriff auf den Exporteur ist ausgeschlossen.
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