andere Bezeichnung für Bank-zu-Bank-Kredit.
Der Bank-zu-Bank-Kredit (selten: Bank-an-Bank-Kredit) umfasst die an ein bestimmtes Exportgeschäft gebundene Kreditgewährung einer (i.A. im Land des Exporteurs ansässigen) Bank an eine Bank im Land des Importeurs (kurz: Importeurbank). Die Importeurbank schliesst ihrerseits einen analogen Kreditvertrag mit dem Importeur ab. In der Regel werden Bankzu-Bank-Kredite von der kreditgewährenden (Exporteur-)Bank nicht an den Kreditschuldner (Importeurbank) ausgezahlt, sondern an den Exporteur auf Grundlage vorzulegender Bestätigungen über erfolgte Lieferungen/Leistungen (siehe auch Progress Payment und pro rata-Zahlung). Bank-zu-Bank-Kredite zählen zur Gruppe der gebundenen Finanzkredite. Der Exporteur haftet bei Bank-zu-Bank-Krediten im Rahmen der sog. Exporteur-garantie i.A. nur für Verluste in Höhe des Hermes-Selbstbehalts und für ähnliche Sachverhalte.
Im Interbankenhandel gewährtes Darlehen. S. a. Kredite der Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA), deren Margenkredite aus den Plafonds D und E; Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW); deren Bestellerkredite.
Vorhergehender Fachbegriff: Bank Wire | Nächster Fachbegriff: Bank-Run
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|