Aussteller eines Bankschecks ist — im Gegensatz zum Privatscheck — stets ein Kreditinstitut. Bankschecks werden von den Banken beispielsweise im Auftrag von zahlungspflichtigen Importeuren ausgestellt. Häufig übernimmt die ausstellende Bank im Auftrag des Zahlungspflichtigen den Versand des Schecks direkt an die Adresse des (ausländischen) Begünstigten. Für den Scheckempfänger verbindet sich mit Bankscheckzahlung der Vorzug grösserer Sicherheit, vorausgesetzt, die ausstellende Bank ist zahlungsfähig und politische Risiken treten nicht in Erscheinung. Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich auch Bankschecks gesperrt werden können und insoweit keine unumstössliche Bankgarantie für die Zahlung darstellen.
Vorhergehender Fachbegriff: Bankrotthandlungen | Nächster Fachbegriff: Bankschuldverschreibung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|