Zinsaufwand eines Herstellers während der Phase der Fabrikation bzw. während der Errichtung einer Anlage, der dem Hersteller durch Kreditaufnahme (nach Abzug der vom Käufer geleisteten Anzahlung und — bei Aussenhandelsgeschäften — nach Abzug der Dokumentenrate) entsteht. Die Bauzinsen werden dem Käufer vom Verkäufer direkt oder indirekt (durch Einbeziehung in den Preis des Investitionsgegenstands) in Rechnung gestellt, eventuell als sog. Abnehmerzinsen.
Vorhergehender Fachbegriff: Bauwirtschaft | Nächster Fachbegriff: Bauzwischenkredit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|