Werbeprospekt oder Blatt, der/das einer Zeitung, Zeitschrift oder einem Lesezirkel lose beigelegt wird. Die Postzeitungsordnung (PZO) unterscheidet zwischen - Zeitungsbestandteilen - Verlegerb eilagen (Supplements), d. h. auf den redaktionellen Inhalt bezogene oder mit der Lieferung der Zeitschrift eng verbundene Mitteilungen an den Leser in Form einer Beilage und - Fremdbeilagen (§§7-9 PZO), d. h. lose eingelegte Werbedrucksachen oder Prospekte. Als solche werden postalisch auch Beihefter (Durchhefter, Einkleber, Einhefter) gewertet, die nicht den in §7 formulierten Bestimmungen der Postzeitungsordnung entsprechen. Mangels hinreichend abgesicherter Daten für generelle Aussagen über die Reichweite oder den Werbeerfolg von Beilagenwerbung läßt sich nur mit einigen Vorbehalten sagen, dass Beilagen weniger Aufmerksamkeit auf sich ziehen als Anzeigen. Für Beilagen, die der Werbetreibende liefert, werden meist günstigere Preise berechnet als für Anzeigen. Interessant erscheint das Ergebnis eines Beilagentests, der feststellte, dass 65% der Befragten Prospektmaterial in regionalen Tageszeitungen als geeignete Anregung für den eigenen Einkauf ansehen, 38% diese Beilagen z.T. sogar aufbewahren und 29% manchmal auch in das betreffende Geschäft mitnehmen. Das Gesamtvolumen der Werbebeilagen in Tageszeitungen ist stark wachsend. Das Gesamtvolumen belief sich schon 1987 auf ca. 6,8 Mrd. Stück. 1990 dürften 10 Mrd. Stück erreicht werden. Als eher ergänzendes Werbemittel neben weiteren wird der Prospekt im Investitionsgüterbereich eingesetzt. Er kann sowohl über Produkte bzw. Produktgruppen als auch über die Unternehmung selbst (als Imageprospekt) informieren. Für seine Gestaltung gelten ähnliche Grundsätze wie für die Kataloggestaltung.
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