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Beilage, Handzettel, Prospekt

Werbeprospekt oder Blatt, der/das einer Zei­tung, Zeitschrift oder einem Lesezirkel lose beigelegt wird. Die Postzeitungsordnung (PZO) unterscheidet zwischen - Zeitungsbestandteilen - Verlegerb eilagen (Supplements), d. h. auf den redaktionellen Inhalt bezogene oder mit der Lieferung der Zeitschrift eng verbundene Mitteilungen an den Leser in Form einer Bei­lage und - Fremdbeilagen (§§7-9 PZO), d. h. lose ein­gelegte Werbedrucksachen oder Prospekte. Als solche werden postalisch auch Bei­hefter (Durchhefter, Einkleber, Einhefter) gewertet, die nicht den in §7 formulierten Be­stimmungen der Postzeitungsordnung ent­sprechen. Mangels hinreichend abgesicher­ter Daten für generelle Aussagen über die Reichweite oder den Werbeerfolg von Beila­genwerbung läßt sich nur mit einigen Vorbe­halten sagen, dass Beilagen weniger Auf­merksamkeit auf sich ziehen als Anzeigen. Für Beilagen, die der Werbetreibende liefert, werden meist günstigere Preise berechnet als für Anzeigen. Interessant erscheint das Ergebnis eines Bei­lagentests, der feststellte, dass 65% der Be­fragten Prospektmaterial in regionalen Ta­geszeitungen als geeignete Anregung für den eigenen Einkauf ansehen, 38% diese Beila­gen z.T. sogar aufbewahren und 29% manchmal auch in das betreffende Geschäft mitnehmen. Das Gesamtvolumen der Wer­bebeilagen in Tageszeitungen ist stark wach­send. Das Gesamtvolumen belief sich schon 1987 auf ca. 6,8 Mrd. Stück. 1990 dürften 10 Mrd. Stück erreicht werden. Als eher ergänzendes Werbemittel neben weiteren wird der Prospekt im Investitions­güterbereich eingesetzt. Er kann sowohl über Produkte bzw. Produktgruppen als auch über die Unternehmung selbst (als Ima­geprospekt) informieren. Für seine Gestal­tung gelten ähnliche Grundsätze wie für die Kataloggestaltung.    

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