Die spezielle Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich im Gegensatz zur allgemeinen Betriebswirtschaftslehre mit den betriebswirtschaftlichen Besonderheiten, die durch die einzelnen Wirtschaftszweige oder Branchen bedingt, also nicht allen Betrieben gemeinsam, sind. Insoweit kann die spezielle Betriebswirtschaftslehre auch als Wirtschaftszweiglehre oder institutionelle Betriebswirtschaftslehre bezeichnet werden. Dazu zählen die Industriebetriebslehre und die Handwerksbetriebslehre, welche als —Sachleistungsbetriebe Sachleistungen produzieren, sowie die Handelsbetriebslehre, die Bankbetriebslehre, die Verkehrsbetriebslehre und die Versicherungsbetriebslehre, welche als Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungen erstellen.
Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich als wissenschaftliche Disziplin traditionell in die Allgemeine und in die Speziellen (Besonderen) Betriebswirtschaftslehren. Die Allgemeine Betriebswirtschaftlehre beschränkt sich auf die Untersuchung von wirtschaftlichen Tatbeständen, die für alle Mikroeinheiten des Wirtschaftslebens, d.h. filr alle Wirtschaftseinheiten gleichermassen Gültigkeit haben. Sie ist damit das Fundament, auf dem die Speziellen (Besonderen) Betriebswirtschaftslehren aufbauen, wobei letztere vor allem nach institutionellen Gesichtspunkten (Betriebswirtschaftslehre der Banken, der Industrie, des Handels usw.) oder nach funktionellen/aspektorientierten Gesichtspunkten (Produktions-, Absatz-, Finanzierungslehre usw.) gegliedert werden. Siehe auch Beschaffungsmanagement, Controlling, Finanzwirtschaft, Handelsbetriebslehre, Handelforschung, Industriemanagement, Investitionswirtschaft, Jahresabschluss, Logistik, Marketing, Personalmanagement, Produktionsmanagement, Tourismusbetriebslehre, Umweltmanagement, Unternehmensethik, Unternehmensführung, Unternehmensplanung, Versicherungsbetriebslehre, Wirtschaftsinformatik u.v.a.m.
siehe Spezielle Betriebswirtschaftslehre.
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