Begr. f. Länder, unter deren Flagge ausländische Reeder ihre Schiffe fahren lassen, um in den Genuss besonderer wirtschaftlicher Vorteile zu gelangen: niedrige Steuern, Löhne und Sozialabgaben; Umgehung internationaler Abkommen und nationaler Schutzmaßnahmen. Der Begriff B. wird heute auch auf andere Verkehrsmittel ausgedehnt.
Billigflaggen sind im globalen Seeverkehr die Flaggen jener Staaten, unter denen ausländische Reedereien wegen der ihnen daraus entstehenden Vorteile fahren. Vorteile sind: niedrige Registergebühr, niedrigere Steuern, geringere Sozialverpflichtungen, geringere Sicherheitsbestimmungen und Anforderungen an die Schiffsführung sowie die Möglichkeit, bestimmte internationale Vertragsverpflichtungen zu umgehen. Billigflaggenländer sind z.B. Panama, Liberia, Cayman Islands.
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