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Blind Pool

Bezeichnung für Fonds(kapital) in der Gründungsphase, bei denen die Beteiligungsunternehmen (tar­gets) noch nicht feststehen (blind pool), sondern die von der   Private Equity Gesellschaft (nach Prü­fung im Rahmen einer   Due Diligence) noch auszuwählen sind.

Geschlossener Beteiligungsfonds, bei dem die Beteiligungsobjekte nicht von vorneherein feststehen, sondern erst später festgelegt werden. Dieses geschieht meist durch eine entsprechende Entscheidung der Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft.

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