spezifisches Auswahlverfahren für Zufallsstichproben. Grundgedanke dieses u. ä. Verfahrens (Geburtstagsverfahren) ist es, die Auswahl nach Merkmalen der Elemente vorzunehmen, die in Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand „zufällig“ sind. Dazu gehört i. a. - auf mögliche Ausnahmen ist zu achten! - der Anfangs- oder auch Endbuchstabe des Familiennamens. Je nachdem, wieviele Elemente die Stichprobe enthalten soll, selektiert man aus der Personenliste demnach Personen mit bestimmten Anfangsbuchstaben.
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