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Buchstabenauswahl

spezifisches Auswahlverfahren für Zu­fallsstichproben. Grundgedanke dieses u. ä. Verfahrens (Geburtstagsverfahren) ist es, die Auswahl nach Merkmalen der Elemente vorzunehmen, die in Hinblick auf den Un­tersuchungsgegenstand „zufällig“ sind. Da­zu gehört i. a. - auf mögliche Ausnahmen ist zu achten! - der Anfangs- oder auch End­buchstabe des Familiennamens. Je nachdem, wieviele Elemente die Stichprobe enthalten soll, selektiert man aus der Personenliste demnach Personen mit bestimmten An­fangsbuchstaben.      

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