(BMU). Zuständig für die Konzipierung und Umsetzung der nationalen und internationalen Umweltpolitik der deutschen Bundesregierung. Dementsprechend befasst es sich mit Ökologie und Ökonomie, mit Fragen erneuerbarer Energien, ökologischer Steuerreform, nachhaltiger Entwicklung, des Handels mit Treibgasen (in der EU) und der Globalisierung. Zu seinem Geschäftsbereich gehören das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesamt für Strahlenschutz. Das BMU führt die Fach- und Rechtsaufsicht über die atomrechtlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. http://www.bmu.de
1986 errichtete oberste Bundesbehörde (Umweltministerium), deren Zuständigkeitsbereich vor allem aus dem Bundesministerium des Inneren hervorgegangen ist. Umweltpolitisch relevante Entscheidungen werden allerdings auch in anderen Ministerien (Landwirtschaft, Soziales, Gesundheit usw.) getroffen. Auf der Ebene der Bundesländer existieren ebenfalls einschlägig tätige Landesbehörden. Ihnen obliegt die Zuständigkeit für die Durchführung umweltpolitischer Gesetze.
Vorhergehender Fachbegriff: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) | Nächster Fachbegriff: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BUM)
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