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Cash Flow nach DVFA/SG

Der Cash Flow DVFA/SG (Abk. für Deutsche Vereinigung Ihr Finanzanalyse und Asset Manage­ment/Schmalenbach Gesellschaft) (auch als Cash Earnings nach DVFA/SG bezeichnet) basiert auf ei­nem Schema zur indirekten, d.h. jahresabschlussorientierten Ermittlung des   Cash Flow. Danach wird eine Näherungsgrösse für den Cash Flow bzw. das Volumen der Innenfinanzierung be­stimmt, indem ausgehend von
(1) dem Jahresüberschuss
(2) die Abschreibungen (Zuschreibungen) auf Gegenstände des Anlagevermögens addiert (subtrahiert),
(3) die Erhöhungen (Verminderungen) der Pensionsrückstellungen und anderer langfristiger Rückstellungen addiert (subtrahiert),
(4) die Erhö­hungen (Verminderungen) des Sonderpostens mit Rücklageanteil addiert (subtrahiert),
(5) die Aufwen­dungen (Erträge) aus latenten Ertragsteuern addiert (subtrahiert),
(6) andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Erträge) von wesentlicher Bedeutung addiert (subtrahiert) und
(7) ungewöhnliche zah­lungswirksame Aufwendungen (Erträge) von wesentlicher Bedeutung addiert (subtrahiert) werden. Dabei gelten   Rückstellungen als langfristig, wenn der planmässige Zahlungseintritt nicht innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag zu erwarten ist, und gelten Erträge und Aufwendungen als we­sentlich, wenn sie in den vorangegangenen drei Geschäftsjahren im Saldo 5% des durchschnittlichen Cash Flow eines Jahres überschreiten. Mit Hilfe dieses Schemas kann der Cash Flow nur sehr grob abgeschätzt werden:
(1) Der Jahresüberschuss wird nicht um alle Erträge und Aufwendungen bereinigt, die nicht mit Zah­lungen verbunden sind, z.B. nicht um Abschreibungen und Zuschreibungen auf Vorräte, Forde­rungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens und nicht um aktivierte Eigenleistungen und Um­sätze auf Ziel.
(2) Soweit der Jahresüberschuss grundsätzlich um nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen korrigiert wird, erfolgt dies für die meisten Sachverhalte nur bei Überschreiten einer Erheblich­keitsschwelle.
(3) Der Jahresüberschuss wird nicht um alle Zahlungen ergänzt, die für den Cash Flow relevant, aber nicht erfolgswirksam sind, z.B. nicht um erfolgsneutrale Einzahlungen aus dem Nettoverkauf von Vorräten oder Waren oder den Einzahlungen aufgrund von Lieferungen auf Ziel aus Vorperioden, soweit diese Einzahlungen die Lieferungen auf Ziel dieser Periode übersteigen. Siehe auch   Cash Flow (mit Literaturangaben).

Literatur: Bitz, M., Schneeloch, D., Wittstock, W.: Der Jahresabschluss, 4. Auflage, München 2003, S. 539-642; Busse von Colbe, W., u.a. (Hrsg.): Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG — Gemeinsame Emp­fehlung der DVFA und der Schmalenbach-Gesellschaft zur Ermittlung eines von Sondereinflüssen be­reinigten Jahresergebnisses je Aktie, 3. Auflage, Stuttgart 2000, S. 127-141. Internetadresse: http://www.dvfa.de.

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