Kredite, die auf Basis eines CIRR-Satzes vergeben werden. Auf nationaler Ebene unterscheiden sich die Voraussetzungen der Exportforderung über C.-K. So werden in Deutschland nur Länder gefördert, die als Entwicklungsländer im Teil I der DAC-Liste aufgeführt sind. Die hierfür verfügbaren Mittel entstammen dem ERP-Sondervermögen. C.-Kr. vergibt z. B. die Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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