Repräsentanzeinschränkung beim Handelspanel, das sich aus der in den seltensten Fällen gewährleisteten vollständigen Marktabdeckung ergibt. Die durchschnittliche Marktabdeckung liegt bei etwa 70 %, in Ausnahmefällen aber noch erheblich niedriger. DieUrsachenliegen zum einen in zahlreichen Teilnahmeverweigerungen von Handelsunternehmen (z.B. Aldi), und zum anderen in der fehlenden Möglichkeit, alle Absatzkanäle, insb. die sog Sondervertriebswege (Kioske, Fahrverkauf etc.) zu erfassen. Nicht zuletzt aus diesem Grund erklärt sich die zunehmende Anzahl von Spezialpanels.
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