- Dokumente gegen Akzept auf Akkreditivbasis. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur erhält bei diesem Akkreditiv (Wechselakkreditiv) bereits eine gewisse Zeit vor dem Versand der Ware eine Akzeptzusage eines Kreditinstituts. Damit ist für ihn die Zahlung gesichert, das Annahmerisiko vermieden - wie beim d/p credit auch. Der Exporteur räumt aber mit d/a credit dem Importeur ein Zahlungsziel ein. Er übernimmt die Finanzierung für die Dauer des Transports und die Zeit bis zur Fälligkeit des Wechsels. Der Exporteur erhält bei Vorlage der akkreditivgemäßen Dokumente ein Bankakzept. Er verliert damit die Verfügungsgewalt über die Ware, kann aber seine Lieferantenkreditgewährung gut refinanzieren. Zahlungsverkehr und Kreditgeschäft gehen hier ineinander über.
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