siehe Datenbankverwaltungssystem.
(DBMS). Der Teil eines Datenbanksystems (Datenbank), der die Daten verwaltet. Es beinhaltet Funktionen zur Einrichtung und Pflege der Datenbank und führt alle von der Anwendungssoftware oder dem Endbenutzer verlangten Zugriffe (Lesen, Hinzufügen, Ändern, Löschen von Daten) auf die Datenbank aus. Einen besonderen Stellenwert im Aufgabenspektrum eines Datenbankmanagementsystems hat die Gewährleistung der Korrektheit (Integrität) und Widerspruchsfreiheit (Konsistenz) der Daten (Transaktion). So muss z.B. dafür gesorgt sein, dass auch nach Störungen der Hardware ein in sich stimmiger Zustand der Daten wiederhergestellt ist oder dass nur speziell berechtigte Nutzer auf sensible (z.B. personenbezogene) Daten zugreifen können. Bestandteil eines Datenbankmanagementsystems ist i.d.R. auch eine Datenbanksprache wie z.B. SQL (Structured Query Language), die von Programmierern und Endbenutzern zur Formulierung von Zugriffen auf die Datenbank genutzt werden kann.
ist die kollektive Bezeichnung für die Software eines Datenbanksystems.
Abk. für Datenbankmanagementsystem bzw. Datenbankverwaltungssystem. Siehe auch Datenbanksysteme (mit Literaturangaben).
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