Die Dienstreise-Unfallversicherung ist eine besondere Form der privaten Unfallversicherung. Diese Ausschnittsversicherung wird vom Arbeitgeber für Mitarbeiter für die Zeit berufsbedingter Auslandsaufenthalte oder für gefährliche Montagearbeiten, die nicht durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind, abgeschlossen. Für dienstliche Verrichtungen im Ausland kann die Dienstreise-Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die diese Risiken abdeckt, bilden. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn während der Dienstreise auch für nicht beruflich bedingte Unfälle Versicherungsschutz bestehen soll.
Vorhergehender Fachbegriff: Dienstrechtsreform | Nächster Fachbegriff: Dienstvertrag
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|