Damit verspricht ein Garant, i. d. R. ist es eine Bank, demjenigen, der einen Anspruch auf Aushändigung der Dokumente hat, diese nachzuliefern. Der Garant steht auch für den Schaden ein, der dadurch entstehen kann, dass der Importeur ohne vorgelegte Dokumente oder mit nicht ordnungsgemäßen (gefälschten) Dokumenten die Verfügung über die Ware erlangt hat. Eine D. wird meist als Konnossementsgarantie gestellt.
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