Provision, die von der Bank bei Zahlbarstellung eines Wechsels erhoben wird. Die Domizilprovision vermindert ebenso wenig wie die Kreditprovision das umsatzsteuerliche Entgelt, wenn sie einem Abnehmer als Preiszuschläge zur Warenlieferung in Rechnung gestellt werden. Die Domizilprovision kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden (Kosten des Geld- und Finanzverkehrs) oder als Werbungskosten (z. B. bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).
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