Diese Standards werden vom DSR unter Berücksichtigung der international existierenden Vereinbarungen innerhalb bestimmter Arbeitsgruppen entwickelt. Sie dienen damit als Mittel zur Konkretisierung der vom DSR zu erarbeitenden Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung. Die Bekanntmachung der Empfehlungen kann durch das Bundesministerium der Justiz erfolgen. Nach Bekanntgabe weisen die Standards für Konzerngesellschaften einen zu den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung äquivalenten Charakter auf, da die Beachtung der Standards nach § 342 Abs. 2 HGB die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung vermuten lässt.
Abk. für Deutscher Rechnungslegungsstandard; siehe auch Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee.
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