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Einzelunfallversicherung

Die eigentliche private Unfallversicherung. Durch sie wird eine einzelne Person gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Die Einzelunfallversicherung umfasst in der Regel Unfälle, die sich innerhalb und ausserhalb des beruflichen Bereiches ereignen. Damit hat sie den Charakter einer Vollversicherung und kann den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzen. Eine Einzelunfallversicherung ermöglicht die Vereinbarung eines individuell massgeschneiderten Versicherungsschutzes.

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