Die International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) durchlaufen im Rahmen der Übernahme in das europäische Rechtssystem einen sog. Endorsement Mechanism, wonach die jeweiligen Regelungen durch die EU-Kommission im sog. Komitologieverfahren als europäisches Recht anerkannt werden. Dieses Endorsement kommt jedoch nicht einem Gesetzgebungsverfahren mit parlamentarischer Verantwortung gleich und dient auch nicht dazu, die privat gesetzten Standards neu zu formulieren oder zu ersetzen, sondern ist lediglich ein Filter, mit dem die EU-Kommission schwerwiegende Bedenken geltend machen kann. Die Entscheidung, ob die IAS bzw. IFRS mit den politischen Zielen der EU vereinbar sind, trifft das eigens dafür eingesetzte Accounting Regulatory Committee (ARC).
Literatur: Gräfer, H., Scheld, G.A.: Grundzüge der Konzernrechnungslegung, 9. Auflage, Berlin 2005. Internetadresse: http://www.eu-kommission.de.
Vorhergehender Fachbegriff: endogenes Wachstum | Nächster Fachbegriff: endowment effect
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|