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Entscheidung, rationale


1. Bedeutung der Rationalität: Es ist eine zentrale Forderung der Betriebswirtschaftslehre, dass zumin­dest die wichtigen  Entscheidungen rational getroffen werden sollten. Daraus ergibt sich der Bedarf nach Klärung des Rationalitätsbegriffs.
2. Zwei Rationalitätsverständnisse: Es gibt zwei divergierende Verständnisse darüber, wann eine Ent­scheidung rational ist. Die substantielle Rationalität verlangt, dass die verfolgten Ziele richtig resp. ra­tional sein müssen und zudem der Entscheidungsprozess rational ablaufen muss. Die formale Rationali­tät verlangt hingegen bloss, dass der Entscheidungsprozess rational ist. Da   Ziele nach allgemeiner Auffassung subjektive Werthaltungen darstellen, gibt es keine richtigen und falschen Ziele und damit auch keine substantielle Rationalität. Die Betriebswirtschaftslehre orientiert sich deshalb weitgehend an der formalen Rationalität.
3. Die Anforderungen an einen formal rationalen Entscheidungsprozess: Von einem formal rationalen Entscheidungsprozess kann gesprochen werden, wenn drei Anforderungen gleichzeitig erfüllt sind: (a) Der Entscheidungsprozess ist durchgängig zielgerichtet. In keiner der Phasen des Prozesses werden die Ziele aus den Augen verloren. (b) Die vorhandenen und die unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten be­schaffbaren Informationen fliessen in die Entscheidung ein. (c) Der Entscheidungsprozess ist klar struk­turiert und die Resultate sind sauber dokumentiert. Er wird damit für einen Aussenstehenden nachvoll­ziehbar. Siehe auch   Entscheidung, betriebswirtschaftliche (mit Literaturangaben).

Literatur: Bamberg, G., Coenenberg, A. G. (2004): Betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre, 12. Auflage, München; Eisenführ, F., Weber, M. (2003): Rationales Entscheiden, 4. Auflage, Berlin etc.; Grünig, R., Kühn, R. (2006): Entscheidungsverfahren für komplexe Probleme. Ein heuristischer An­satz, 2. Auflage, Berlin etc.; Pfohl, H.-Ch., Braun G. E. (1981): Entscheidungstheorie, Landsberg am Lech.

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