Supranationale europäische Organisation, die im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ)) vom 5. Oktober 1973 von dessen Vertragsstaaten gegründet wurde. Sitz ist München. Die Europäische Patentorganisation ist keine Institution der Europäischen Union (EU). Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, eigene Organe (Europäisches Patentamt, Verwaltungsrat) und ist finanziell und verwaltungsmäßig autonom. Ihre Aufgabe besteht in der Erteilung ~t Europäischer Patente, deren Durchführung vom Europäischen Patentamt vorgenommen und vom Verwaltungsrat überwacht wird. Der Verwaltungsrat koordiniert darüber hinaus die Bereiche Haushalt, Personalwesen, Organisation sowie die Beiträge der Vertragsstaaten. Die Europäische Patentorganisation finanziert sich durch eigene Mittel (Gebühreneinnahmen, sonstiges) und durch Zahlungen der Vertragsstaaten.
Abk. f.: (1) Europäische Patentorganisation. (7) (engl.) European Patent office; das Europäische Patentamt.
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