Form der Desinvestition, bei der Unternehmensanteile am Kapitalmarkt veräussert werden. Dabei erfolgt lediglich die Börseneinführung eines Minderheitsanteils bzw. eine breite Streuung, die den Altgesellschaftern weiterhin eine Dominanz sichert. Somit ändern sich zwar die Eigentumsverhältnisse, das Control-Verhältnis bleibt jedoch bestehen. Eine Unternehmensbewertung ist zur Festlegung des Emissionskurses erforderlich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gesellschaft weiterhin Teil einer Unternehmensgruppe ist. Zu unterscheiden sind die Primärplatzierung (Primary Offering), bei der Anteile aus einer Kapitalerhöhung emittiert werden und die Erlöse somit unmittelbar der Gesellschaft zufliessen, und die Sekundärplatzierung (Secondary Offering), bei der Anteile der Altgesellschafter emittiert werden, denen die Emissionserlöse zufliessen. Gegebenenfalls muss der Unternehmensbereich zunächst rechtlich verselbstständigt werden. Der Equity Carve-out ist häufig lediglich eine Vorstufe zur vollständigen Desinvestition. Siehe auch Beteiligungscontrolling (mit Literaturangaben).
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