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Erhaltene Anzahlungen

auf Bestellungen dürfen nach § 268
(5) S. 2 HGB von der Position   Vorräte offen abgesetzt werden, sofern ihr Ausweis nicht unter den Verbindlichkeiten erfolgt. Nach  IAS/IFRS und   US-GAAP ist ein offenes Absetzen von den   Vorräten verboten. Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte sind grund­sätzlich als kurzfristige Verbindlichkeit zu bilanzieren.

siehe  Erhaltene Anzahlungen (Bilanzierung).

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