Eine typische Versicherung, die bei Erlebens- und bei Todesfall zahlt, ist die Kapital-Lebensversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte das Laufzeitende erlebt, die vereinbarte Versicherungssumme (mit Überschussbeteiligung) aus. Bei vorzeitigem Ableben bekommt - in den meisten Fällen - die Familie einen ebenso zuvor vereinbarten Betrag ausgezahlt.
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