Vor der Inanspruchnahme bestimmter medizinischer Leistungen ist es sinnvoll, eine Erstattungszusage der Krankenversicherung einzuholen. Insbesondere gilt dies für den Zahnersatzbereich. Hier ist das Aufstellen eines Heil-und Kostenplans erforderlich, oftmals sogar vor Behandlungsbeginn zwingend vorgeschrieben. Ausserdem ist eine Erstattungszusage auch bei gesonderten Honorarvereinbarungen mit Ärzten oder bei aufwändigen Untersuchungen ratsam. Prinzipiell ist eine Erstattungszusage des Versicherers für den Versicherten eine rechtsverbindliche Erklärung, inwieweit die Kosten geplanter Behandlungen erstattet werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Erstattungshöchstsätze | Nächster Fachbegriff: Erstausrüstungsgeschäft
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|