- Ausweichklausel. Handelspolitische Klausel in internationalen Abkommen; nach ihr wird den beteiligten Staaten erlaubt, protektionistische Maßnahmen für ihr Land dann zu treffen, wenn durch die (erhöhte) Einfuhr einer Ware die eigene Wirtschaft ernsthaft gestört würde. Gegensatz zu Meistbegünstigung. Die Escape-Klausel wird regelmäßig in US-amerikanische Handelsverträge zum Schutz der amerikanischen Industrie aufgenommen (zulässig gem. Art XIX GATT).
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