Die Umstellung von D-Mark auf Euro ist - bezogen auf Verträge - ein rein rechnerischer Vorgang. Die Wertsicherheit der zuvor vereinbarten Leistungen und Verpflichtungen einer Versicherung bleiben garantiert. Für bereits bestehende Verträge werden keine neuen Policen in Euro ausgestellt. Denn es gilt der Grundsatz der Vertragskontinuität. Das bedeutet: Aufgrund der Währungsumstellung darf kein Vertragsbestandteil geändert werden. Schulden und Guthaben werden in Euro umgerechnet, alle anderen Vertragsbedingungen bleiben erhalten. Der Vertrag darf also in keiner Weise wegen der Umstellung auf den Euro modifiziert oder gar gekündigt werden. Auch eine Vertragsänderung durch Einführung neuer Versicherungsbedingungen oder Anpassungsklauseln ist nicht möglich. Änderungen der Satzungen und der Tarife müssten dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gemeldet oder sogar von ihm genehmigt werden.
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