(Private Equity), Vereinbarung im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung, wonach der an der Gesellschaft beteiligte Private Equity Fonds das Recht hat, unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Scheitern eines angestrebten Börsengangs oder nach bestimmter Zeit über das Recht auf Einziehung seiner Anteile gegen Abfindung (redemption right), als Gesellschafter wieder auszuscheiden. Siehe auch Exit (Desinvestition) sowie Private Equity.
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