, international. Sie dienen der Harmonisierung der Exportkontrollvorschriften und der Genehmigungspolitiken der Mitgliedstaaten. Bes. bedeutsam sind die von den E. aufgestellten (und regelmäßig dem neuesten technischen Stand angepassten) Güterlisten. Diese bilden die Grundlage für nationale Ausfuhrlisten bzw. Embargolisten. S. Australische Gruppe, MTCR, NSG, Wassenaar Arrangement. Vgl. a. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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