Sie bilden mit den Handwerkskammern die tragenden Säulen der Handwerksorganisation in Deutschland. Diese Fachverbände sind sog. „freiwillige" Organisationen und vertreten die spezifischen Interessen eines jeweiligen Handwerkszweiges bzw. Handwerksberufes. Sie haben zugleich die Funktion einer Arbeitgeberorganisation; als solche sind sie z. B. die Partner der Gewerkschaften bei Tarif(lohn)verhandlungen. Auf der Ebene der Bundesländer gibt es die Landesinnungsverbände, auf der Bundesebene die Bundesinnungsverbände. Die 46 Fachverbände des Deutschen Handwerks bilden die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (BFH).
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