Das Verfahren unterstellt, dass die ältesten Bestände der Vorräte zuerst verbraucht oder veräussert werden. Das bedeutet, dass am Jahresende die zuletzt eingegangenen Vorräte an Lager liegen. Entsprechend sind sie mit ihren Einstandspreisen zu bewerten. Zu beachten ist allerdings, dass alle Verbrauchsfolgefiktionen nur Vereinfachungsverfahren zur Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind. D.h. der ermittelte Wert ist zum Bilanzstichtag stets mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen und es ist nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem niedrigeren Wert zu bilanzieren. Fifo ist in Deutschland handelsrechtlich immer anerkannt. Steuerrechtlich allerdings nur, wenn die tatsächliche Verbrauchsfolge dem Verfahren entspricht (z.B. bei Silo-Lagerung). Sowohl IAS/IFRS als auch US-GAAP lassen Fifo zu (IAS
2. 21, ARB 43 ch.
4. 6).
siehe Fifo.
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