Die in der Binnenschifffahrt bestehenden Tarife für bestimmte Produktgruppen. Für den deutschen Außenhandel sind im grenzüberschreitenden Verkehr z. B. besonders wichtig: (1) Rheinschifffahrtskonvention (Beförderungstarif für Getreide, Ölsaaten und Futtermittel); (2) Schweizer Rheinschifffahrtskonvention (Gütertransporte auf dem Rhein von und in die Schweiz); (3) Duisburger Frachtenkonvention (Beförderungstarif für chemische Produkte, Produkte der Eisen-, Stahl- und Automobilindustrie u. a.).
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