(G5) Gruppe der fünf wichtigsten Industrieländer der Welt: Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Japan und USA ( Plaza-Abkommen).
Gruppe der 5; sie trifft sich regelmäßig anlässlich von IWF-/Weltbanktagungen oder aus anderen aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen in der Zusammensetzung der Finanzminister und der Zentralbankpräsidenten. Zur G 5 gehören Deutschland, Frankreich, Japan, das Vereinigte Königreich und die USA. Die Währungen dieser Staaten bilden auch den Korb der Sonderziehungsrechte (SZR).
Abk. für Group of Five.
(Fünfergruppe) aufgrund ihrer politischen und wirtschaftlichen Potenz wichtigste informelle Gruppierung von Staaten, die sich Anfang der 70er Jahre im Versuch zur Aufrechterhaltung der Weltwährungsordnung zusammengefunden hatte, sich jedoch, zur Siebenergruppe (G 7) erweitert, im Lauf der Zeit vielen anderen drängenden Problemen der Weltwirtschaft verschrieben hat. Im Schoße der internationalen Organisationen, insbes. des Internationalen Währungsfonds, haben sich seit den 60er Jahren derartige Gruppen in größerer Zahl gebildet. Sie werden durch gemeinsame Interessen zusammengeführt und zusammengehalten und nehmen durch informelle, d.h. auf institutionellen Unterbau weitgehend verzichtende Kooperation die Chance wahr, ihren Sonderinteressen in der größeren Gemeinschaft Gewicht zu verschaffen. G 7 - Siebenergruppe G 10 - Zehnergruppe G 24 - Gruppe der 24 G 77 Gruppe der 77
Vorhergehender Fachbegriff: Grossokollekteur | Nächster Fachbegriff: Group of Seven
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|