Das Garantendelkredererisiko umfasst die Gefahr, dass ein Garant (z.B. eine Bank) nicht willens oder nicht in der Lage ist, die übernommene (Haftungs-)Verpflichtung zu erfüllen. Das Garantendelkredererisiko besteht insbesondere bei Aussenhandelsgeschäften, bei denen ausländische Banken häufig Bankgarantien, Dokumentenakkreditive oder andere Zahlungs- bzw. Schuldversprechen übernehmen. Z.T. übernehmen auch sog. Nichtbanken Garantien, Bürgschaften oder ähnliche Verpflichtungserklärungen zur Absicherung von Auslandsgeschäften; siehe auch Kautionsversicherung.
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