Gesetzlich festgeschriebene Verzinsung der Lebensversicherungen. Zuletzt wurde der Garantiezins im Juli 2000 per Verordnung durch den Bundesfinanzminister von vorher vier auf 3,25 Prozent gesenkt. Allerdings kam diese Entwicklung nicht ganz unerwartet. Grund dafür sind die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen. § 65 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sieht vor, dass der Garantiezins sich nach der Entwicklung der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre richten muss. Von dieser Durchschnittsrendite darf der Garantiezins der Lebensversicherer nicht mehr als 60 Prozent betragen. Entwicklung des Garantiezinses seit 1945 in Prozent 1945 bis 1986 3,00 1987 bis 1993 3,50 1994 bis 1999 4,00 ab Juli 2000 3,25 Den neuen Mindestzins dürfen die Versicherer dann ab Juli 2000 auf den Sparanteil garantieren. Für Neukunden bedeutet dies, dass sie bei gleicher Leistung höhere Prämien für ihre Policen zahlen müssen.
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