Diese entspricht der Aussteuerversicherung. Allerdings ist hier der Versicherungsfall nicht die Heirat der versicherten Person, sondern die Geburt eines Kindes. Auch die Geburtenversicherung ist eine Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt. Diese wird von einem Elternteil oder nahen Verwandten meist für ein Kind, einen Jugendlichen oder einen jungen Erwachsenen abgeschlossen. Die Versicherungssumme wird dann bei Geburt eines Kindes oder bei Erreichen des vorher festgelegten Höchstalters ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer, also der Beitragszahler, läuft die Geburtenversicherung beitragsfrei weiter.
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