Begr. f. d. aufgrund einer „laufenden Versicherung" (laufenden Deckung) ausgestellten Versicherungsschein. Im Außenhandel werden z. B. üblicherweise G. dann ausgestellt, wenn regelmäßige oder oftmals wiederkehrende Transporte gleicher Art und Risiken vertraglich abgesichert werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer die einzelnen Transporte - getrennt oder zu bestimmten Terminen gesammelt - für einen in der G. vereinbarten Zeitraum zu melden. Im Rahmen einer G. kann für den einzelnen Warentransport ein Versicherungszertifikat ausgefertigt werden.
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