Bei einer Gesamtkollegialität erfüllen die Mitglieder der Leitungsgruppe alle Aufgaben gemeinschaftlich. Eine Aufgaben- und Kompetenzaufteilung wird nicht vorgenommen. Die Mitglieder der Leitungs gruppe besitzen als Einzelpersonen keine Weisungsbefugnisse; ihre Beschlüsse werden als gemeinschaftliche Entscheidung gefasst. Siehe auch Aufbauorganisation.
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