Ankündigung eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern, bestimmte Leistungen zu gewähren. Streitig ist, ob sich aus der Gesamtzusage eine unmittelbare Bindung des Arbeitgebers ergibt (normative Wirkung), oder ob die entsprechende Ankündigung ein an die Arbeitnehmerschaft gerichtetes Angebot darstellt, das diese durch die Entgegennahme der Leistung annehmen.
Vorhergehender Fachbegriff: gesamtwirtschaftliches Rechnungswesen | Nächster Fachbegriff: Geschädigtenprinzip
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|