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Gesamtzusage

Ankündigung eines   Arbeitgebers gegenüber seinen   Arbeitnehmern, bestimmte Leistungen zu gewähren. Streitig ist, ob sich aus der Gesamtzusage eine unmittelbare Bindung des Arbeitgebers ergibt (normative Wirkung), oder ob die entsprechende Ankündigung ein an die Arbeitnehmerschaft gerichte­tes Angebot darstellt, das diese durch die Entgegennahme der Leistung annehmen.

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