Unternehmensverband selbständiger Deutscher Public-Relations-Agenturen, die sich als eine Art Gütegemeinschaft versteht und für die Aufnahme bestimmte Qualitätskriterien vorschreibt. Dazu zählen u. a. mindest fünfjährige leitende Funktion des Inhabers oder Geschäftsführers der PR-Agentur, qualifizierte PR-Leistungen, mindestens 5 Beschäftigte und feste Verträge mit Kunden. Die GPRA-Agenturen sind i.d.R. Full-Ser- vice-Agenturen und erkennen die im „Code d’Athènes“ festgelegten internationalen Verhaltensregeln für die Öffentlichkeitsarbeit an.
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