In Abweichung von der Usance „Valutastellung 2 Arbeitstage” (siehe Valutastellung; siehe auch Devisenkassakurse) legt die Bank bei Devisenbelastungen bzw. Devisengutschriften per „gleichtägiger Anschaffung” bzw. „gleichtägiger Kasse” der Abrechnung mit dem Kunden einen um die Zinsen für 2 Arbeitstage berichtigten Devisenkassakurs zu Grunde.
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