Die Grundsätze der Ökologiebilanzierung lauten:
(1) Klarheit und Übersichtlichkeit: Die interessierte Öffentlichkeit muss sich in angemessener Zeit einen Überblick über Ursachen und Wirkungen von Umweltbelastungen, beispielsweise in einem Betrieb, verschaffen können; ausserdem müssen die Methoden der Bewertung nachvollziehbar sein.
(2) Kontinuität und Vergleichbarkeit: Die einmal gewählte Form der Darstellung und die Bewertungsmethoden sind beizubehalten.
(3) Wahrheit: Es ist eine vollständige und richtige Erfassung und Bewertung der Umwelteinwirkungen sicherzustellen; das bedeutet, dass Umweltprobleme nicht verschleiert werden dürfen. Siehe auch Ökologiebilanz, umweltbezogenes betriebliches Rechnungswesen und Ökologiecontrolling.
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